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Montag, 16. Mai 2016

Was ist aktuell zu beachten?

Was gilt es aktuell zu beachten?
Solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist (das wird frühestens im Herbst 2016 der Fall sein), hat sich an der Rechtslage ja nichts geändert. Es sind alles nur gehypte Absichtserklärungen, welche von den mainstream Kanälen i.d.R. unreflektiert unter das Volk verteilt werden. Es wird entscheidend auf die Details im Gesetz ankommen. Abmahnungen können aktuell nach wie vor verschickt werden. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass diese praktizierte legale Abzocke zukünftig deutlich leichter abgewehrt werden kann.


Könnte ich dann, nach der geplanten Gesetzesänderung einfach mein WLAN freigeben?
Können schon. Doch: Nein, das ist nicht sehr empfehlenswert. Und dafür gibt es, bei aller aktuellen Euphorie, gute Gründe. Denn diese am Horizont aufscheinenden Neuerungen machen die Infrastrukturen nicht sicherer, eher ist das Gegenteil der Fall, auch wenn die neuen Möglichkeiten durchaus zu begrüssen sind.

Die weltweite Schlusslichtrolle Deutschlands wird damit (versucht) zu beenden und in der WLAN-Wüste beginnt die Blütezeit der Kakteen. Doch Kakteen blühen nur kurz. Blühten sie länger, wäre das ein Novum.

Man sollte keinesfalls einfach sein WLAN zu Hause ohne Passwort oder auch mit einem öffentlich bekannt gemachten Passwort freigeben. Denn: jede/r, die/der sich mit dem heimischen WLAN verbinden kann, hat damit automatisch auch Zugriff auf alle in diesem Netz eingebundenen Geräte. Diese sind beispielsweise Kassen, Smartphones, NAS - Speichersysteme, Drucker, Scanner, Multimediageräte, Spielekonsolen, etc. und die sind, in aller Regel, aus IT-Sicht, nicht besonders gesichert, da jene sich in einem "vertrauenswürdigen Netz wähnen" - so jedenfalls dachten die Netzplaner bisher. Es war ja bis vor Tagen undenkbar, dass sich die Tore derart öffen könnten. Entsprechend wurde die bundesdeutsche WLAN - Infrastruktur darauf ausgerichtet. Daher muss man das dem Publikum bereitgestellte WLAN, sicher vom eigenen Netz trennen. Dafür gibt es bereits erprobte und fertige Lösungen. Eine davon ist eben open-mesh.com. Auch Router der Freifunk-Initative schaffen das, genau so wie Router mit einem sogenannten "Gastzugang" eine Lösung sein können. Bei letzteren sollte man allerdings ganz genau hinsehen und bei aufkommenden Unsicherheiten und Zweifeln jemanden hinzuziehen, der sich wirklich mit dem Thema professionell auskennt.


Weiter gehende Infos: https://blog.kaspersky.de/public-wifi-eight-tips/6557/

Freitag, 13. Mai 2016

Gesetzesentwurf


"Zwar könne der Anbieter eines Hotspots keine Abmahnung mehr erhalten, müsse jedoch auf richterliche Anordnung einen Nutzer sperren, wenn dieser Gesetzesverstöße wie Urheberrechtsverstöße begehe, sagte Jarzombek. Damit werde auch eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. In diesem Punkt unterscheide sich das Gesetz von einem Entwurf der Opposition, der von der Koalition abgelehnt worden war. Die Opposition hatte die Anbieter auch von Unterlassungsansprüchen ausnehmen wollen."

Im Inselnetz könnte man User ohne Probleme und gezielt "für alle Ewigkeiten" aussperren. Somit wird auch diese Forderung problemfrei erfüllt werden können.


Eine Vorschaltseite mit Code-Eingabe wird es dennoch geben, da sich die Router in Vereinseigentum befinden werden und nur Mitglieder darauf Zugriff haben. Damit bauen wir eine lokale Community auf. Der Verein kümmert sich um Beratung, Ipdatse und ggf. Austausch der technischen Einrichtungen und unterhält Bildungsangebote. Er wird selbstlos tätig sein, i.S. der AO.