Mit dem, gesetzlich bedingten und regulierten, Wegfall der doofen WLAN/WiFi-Störerhaftung, in Verb.mit der BGH-Entscheidung vom 12.05.2016, eröffnen sich (in Bälde) viele neue und rechtstreue Optionen zur lokalen Community-Bildung......
Wer mitmachen möchte, darf sich melden und: hier einfach einen Blogeintrag hinterlassen (weil moderiert).
Posts mit dem Label Haftung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Haftung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Freitag, 13. Mai 2016
SPON: BGH-Urteil zu Filesharing: WLAN-Betreiber haftet nicht für illegale Uploads seiner Gäste
Labels:
Artikel,
Berlin,
Beschluss,
BGH,
Charlottenburg,
Entscheidung,
Haftung,
kalowswerder,
mierendorffinsel,
SPON,
störerhaftung,
Urteil,
Wegfall
Standort:
Charlottenburg, Berlin, Deutschland
Gesetzesentwurf
"Zwar könne der Anbieter eines Hotspots keine Abmahnung mehr erhalten,
müsse jedoch auf richterliche Anordnung einen Nutzer sperren, wenn
dieser Gesetzesverstöße wie Urheberrechtsverstöße begehe, sagte
Jarzombek. Damit werde auch eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
In diesem Punkt unterscheide sich das Gesetz von einem Entwurf der Opposition,
der von der Koalition abgelehnt worden war. Die Opposition hatte die
Anbieter auch von Unterlassungsansprüchen ausnehmen wollen."
Im Inselnetz könnte man User ohne Probleme und gezielt "für alle Ewigkeiten" aussperren. Somit wird auch diese Forderung problemfrei erfüllt werden können.
Eine Vorschaltseite mit Code-Eingabe wird es dennoch geben, da sich die Router in Vereinseigentum befinden werden und nur Mitglieder darauf Zugriff haben. Damit bauen wir eine lokale Community auf. Der Verein kümmert sich um Beratung, Ipdatse und ggf. Austausch der technischen Einrichtungen und unterhält Bildungsangebote. Er wird selbstlos tätig sein, i.S. der AO.
Eine Vorschaltseite mit Code-Eingabe wird es dennoch geben, da sich die Router in Vereinseigentum befinden werden und nur Mitglieder darauf Zugriff haben. Damit bauen wir eine lokale Community auf. Der Verein kümmert sich um Beratung, Ipdatse und ggf. Austausch der technischen Einrichtungen und unterhält Bildungsangebote. Er wird selbstlos tätig sein, i.S. der AO.
Labels:
. Unterlassungsanspruch,
Abmahnung,
Anordungsanspruch,
Ausschluss,
Berlin,
Gesetzesentwurf,
Haftung,
Jura,
Recht,
störerhaftung,
wlan
Standort:
Berlin, Deutschland
Abonnieren
Posts (Atom)