Freitag, 27. Mai 2016

Senat erwartet 100 WLAN Hotspots für Berlin

Die Zahlen sind schwankend. Die Meldungen recht widersprüchlich. Die Angaben schwanken zwischen 100 und 2000, genau so, wie die Planungshorizonte. Klarheit geht anders.
Nun sollen bis zur EM 100 Hotspots ans Netz gehen. Wo? Geheim! Warum? Keine Auskunft! Geheim eben. Bis wann? Bis nächste Woche. Was änderte das?

Zählt man eins und eins zusammen, so wird es sich um ein Meraki mesh handeln, mit VPN. Also Cisco, denn die haben Meraki gekauft.

Doch VPN kostet. Jeder einzelne Hotspot soll offenbar getunnelt werden, ein echtes Getümmel. Das ist machbar Herr Nachbar. FON hat das -allerdings nur in England- auch so gemacht, zusammen mit der BT. Die Behörden hatten das gefordert. Die BT, also British Telecom, die stellt was dar. Doch eine -mit Verlaub- kleine Firma, ein start-up in den Kinderschuhen (2013ff), wie soll die das finanzieren? Warum Spiegel.de nochmals tunneln? Das wäre wie Freifunk, nur inländisch. Zahlbar mit 10 Sekunden Werbung, vorgeblich von audible.de. Doch audible.de steht unter Kartellamts - Kuratel. Ob das was werden wird?

Die kleine Nürnberger Firma beruft sich auf das Providerprivileg und gibt sich wort- und auskunftskarg. Social muss es sein. Das haben sie bereits begriffen. Klar. - Dieses Privileg soll ausgedeht werden, auf jeden im Lande - und damit die Störerhaftung fallen. Dann kann jede/r einen Router auf die Strasse funken lassen, ganz ohne Vorschalte, Schelte, Rechts- und Linksbelehrungen. Und das alles völlig werbefrei, auch ohne audible.de.

Es bleibt spannend.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Mail vom Stadtteilmanagement an >600 Empfänger auf der Mierendorff-INSEL

Die elektronische Litfaßsäule - Neuer WLAN “social INSELspot” im HaM; ab sofort im Testbetrieb im HaM verfügbar


Dieser Tage haben wir im “Haus am Mierendorffplatz” den -versuchsweisen- Testbetrieb unseres “social INSELspot” aufgenommen.

Was ist das, ein “social INSELspot”?
Ein “social INSELspot”, wie wir ihn nennen, ist der erste von mehreren geplanten, WLAN-Access Points, (SSID: INSELnet(t) [HaM]), der allen vorbei ziehenden Passanten -die Bushaltestelle vor dem Haus sorgt hier  für die gewünschte, rege Laufkundschaft- auf Wunsch jederzeit den elektronischen Zugriff auf Informationen des Stadtteilmanagements, mittels Smartphone, gestattet.
Hierzu ist der Zugang zu unseren Informationen auf Facebook frei geschaltet. - Um die Informationen abzurufen, muss man übrigens nicht bei Facebook angemeldet sein; man kann unsere dort eingerichtete Seite auch ohne eigenes Fb-Konto abrufen.

Durch dieses Experiment, so hoffen wir, können wir künftig mehr und besonders auch jüngere Menschen aus dem Kiez für die Belange des Kiezes dauerhaft(er) interessieren, sensibilisieren und, bei begrenzten Mitteln und fehlenden anderen lokalen Printmedien, zudem unsere Informationen kostengünstig und dauerhaft verbreiten. Letztlich ist es die Fortsetzung der seit 1854 erfundenen Litfaßsäule mit elektronischen Mitteln. Damit sind wir modern und zukunftsfähig aufgestellt.

Der Zugang zu diesen Informationen ist kostenlos, ebenso frei wie freiwillig und dort jederzeit -365/24- möglich. Ein Übergriff auf unsere Netze, bzw. in das Internet als solches, ist ohne Passwortkenntnis nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen muss das, bis zur demnächst geplanten, gesetzlichen  Abschaffung der sog. Störerhaftung, bis auf weiteres zwingend auch so bleiben. Aus Sicherheitsgründen wird die MAC-Adresse der Besucher*innen mit dem Zugriffsdatum gelogged, also registriert, um, wider Erwarten, auf ungebetene Aktivitäten jederzeit sachdienlich reagieren zu können.

Für den Publikumszugriff dort gleichzeitig frei gegeben haben wir, als zusätzlichen Mehrwert, einige wenige nützliche Dienste, von denen naturgemäß keine Gefahr illegaler Aktivitäten ausgeht, wie zB die Info-Seiten der BVG, Spiegel.de, Deutscher Wetterdienst, Wikipedia sowie die Google-Suche.

Wir sind gespannt auf das feedback der Community.

Sonntag, 22. Mai 2016

Sei INSELnet(t) und denk auch mal an andere - #worldwifiday

#worldwifiday

Smartphone schlägt Laptop - in USA

Mit 51 % schlägt das Smartphone erstmals den Laptop - PC, was deren Nutzungszeit angeht - in den USA. Somit quasi ein "Schrei nach besser verfügbarem Netzzugang".



Aufruf: Schliesst Euch der Petition für die Abschaffung der Unterlassungsansprüche an - Störerhaftung

https://www.change.org/p/stoppt-die-abmahnindustrie-wlan-st%C3%B6rerhaftung-abschaffen-mehrinternet

Mehr als 88.000 haben es bereits in kurzer Zeit getan

Damoklesschwert: Sperrverfügung und/oder Unterlassungsanspruch

Nein, falsch gedacht, das Bild steht eben nicht auf der verkehrten Kante.


Es kommt nämlich immer auf die Sichtweise an. Denn  genau so stellt sich die Lage aktuell dar. Sollte §8 des Telemediengesetzes nur halbherzig modernisiert werden, dann wird das mit den "freien Netzen", wieder mal nichts werden.


Grund dafür ist die "german angst", auf Unterlassung verklagt zu werden, auch wenn Splashpage, Login und Rechtserklärung fallen wirklich sollten.


Experten zufolge muss in das Gesetz eine Klausel, welche in diesem Rechtssegment, eine Unterlassungsverfügung ausschliesst.


So lange das so ist, wird unser Seelöwe im Zoologischen Garten Berlins weiterhin schräg gucken.


Aktionismus vor den Wahlen - oder: still ruht der WLAN See in Berlin

Wenn der Wunsch der Vater der Gedanken wird..... Vorgebliche Marksteine und timelines, die dann doch keine waren. Nur der BER toppt bisher (noch) alles. 

Aus dem öffentlichen Informationsangebot des Senats. Screenshot von heute.


Berlin kann sich mit Manhattan / NYC nicht vergleichen - Das "LinkNYC -Projekt"

Berlin ist aktuell nur Mittelmaß. Ob das bewusst so inszentiert wurde oder ob das nur Unfähgkeit ist, erschliesst sich nicht zwingend. Jedenfalls hat Berlin, trotz hochgejubelter startup-Szene, ein Modernisierungsproblem. Seit 2014 (sic!), also wirklich seit 2014 (siehe Senatsseiten undscreenshot hier im blog), wird an dem "Problem heftig gearbeitet" - besser "über dem Problem geschlafen". NYC gibt da ein anderes Tempo vor. Hier wachsen wöchentlich, man kann zusehen, neue Hotspots in den New Yorker Himmel. 10.000 sollen es am Ende sein. Berlin, zum Vergleich, möchte 600 aufstellen. Nun ja, manche Hunde wollen von Herrchen/Frauchen bekanntlich und sprichwörtlich eben zum Jagen getragen werden.


Hier das neue, diesmal friedliche, neue Manhattan - Project :)

Donnerstag, 19. Mai 2016

Informationen zu open-mesh.com sind rar gesät


"Open-Mesh had a large existing customer base with over 180,000 deployed devices in 80,000 cloud-managed networks serving millions of daily clients worldwide."

Das heisst, die durchschnittliche Netzwerkgröße beträgt: 180.000/80.000 =  2,25 Router. Das ist nicht besonders aussagekräftig.

Wir planen mit bis zu 1.000 cloud managed devices.

Millions of daily clients? Really? 2.000.000 are Millions... 2.000.000 / 80.000 =  25 clients, per day, per router.. this seems unrealistic @ the moment.

gelungener Coup der EK: Schwerter zu Pflugscharen - Kirchentürme zu Funkmasten: Die #godspots kommen nach Berlin und BB

Es wirkt alles wie eine konzertierte Aktion. Die Abschaffung der Störerhaftung wird nun mit einer breiten Bewegung bereits vorweg genommen. Die Politik kommt in Zugzwang. Ein Rückzieher würde den politischen Tod bedeuten. Die Versprechungen bisher waren zu groß.
Hotspots in Kürze hier:
Kirchengemeinde Altglienicke, Berlin Treptow-Köpenick • Französische Friedrichstadtkirche, Berlin-Mitte • Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Berlin-Charlottenburg • Jugendbildungsstätte Haus Kreisau, Berlin-Kladow • Evangelisches Zentrum, Berlin-Friedrichshain • Evangelische Lutherkirche, Berlin-Spandau • Paul-Schneider-Haus, Berlin-Spandau • Evangelische Hochschule Berlin, Berlin Steglitz-Zehlendorf • Büro des Kirchenkreises Berlin Teltow-Zehlendorf • Südwestkirchhof Stahnsdorf • Evangelisches Jugendzentrum Alt-Tempelhof Café Albrecht, Berlin Tempelhof-Schöneberg • Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde, Berlin-Spandau • Südwestkirchhof Stahnsdorf

PRESSEMITTEILUNG

»godspot« – Kirche wird zum WLAN-Hotspot

Ab sofort kostenloses freies WLAN in evangelischen Kirchen

Berlin, 17. Mai 2016 – Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat am 13. Mai 2016 beschlossen, Kirchen mit kostenlosen WLAN-Hotspots auszustatten. Das Angebot mit dem Namen »godspot« wird zunächst in rund 220 Kirchen in Berlin und Brandenburg installiert, darunter in der Französischen Friedrichstadtkirche am Gendarmenmarkt in Berlin-Mitte und in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche in Berlin-Charlottenburg sowie in Brandenburg in der Evangelischen Kirche Meyenburg.
Das WLAN kann innerhalb und außerhalb der Kirchengebäude von Besuchern und Passanten kostenlos genutzt werden – eine Registrierung oder Anmeldung ist nicht notwendig. Bis zum Kirchentag 2017 werden weitere Kirchen, Pfarrhäuser und kirchliche Einrichtungen das freie WLAN »godspot« erhalten. Ziel ist es allen 3000 Kirchen und kirchlichen Gebäuden in der EKBO godspot zur Verfügung zu stellen. Für die nötige Sicherheit sorgt ein Vertrag mit einem separaten Dienstleister, der eine eindeutige Regelung der Störerhaftung garantiert.
Fabian Kraetschmer, IT-Leiter im Konsistorium der EKBO: »Menschen sind nicht weniger spirituell als früher. Aber die Orte der Kommunikation haben sich verschoben, vieles findet in digitalen sozialen Netzwerken und Communities statt. Mit godspot wollen wir als Evangelische Kirche eine sichere und vertraute Heimstatt in der digitalen Welt bauen.«
Nutzer des freien WLAN werden zunächst auf eine Landing-Page geleitet, die Informationen zum Gebäude und zur Gemeinde sowie zu den Themen Glaube und Leben enthält. Von dort aus können sie sich frei im Internet bewegen. Das Angebot ist für Nutzer kostenfrei; es ist nicht mit kommerzieller Werbung oder der Preisgabe von privaten Daten verbunden.

Nach knapp 10 Jahren bekommt Frau WLAN in Berlin Krähenfüsse, faltige Haut und Krampfadern - Eine Glosse

Frau WLAN ist alt geworden. Schleichend, ja nahezu unmerklich, ist sie im Laufe der letzten Jahre gealtert.
Blicken wir zurück: Vor knapp 10 Jahren war das noch ganz anders. Da sah sie sich noch sehr gerne im Spiegel an. Und wurde von vielen Politikern gerne zum Essen eingeladen, auch wenn sie damals schon Schmähbäuche hasste. Sie kam, liess sich feiern und bildete sich ein, die schönste Projektidee in Berlin zu sein. Jeder sieht mich, ich bin für alle da, alle können sie mich haben, doch das hat seinen Preis. - Heute sagt Frau WLAN eher: "Alle können sie mich gern haben."
Sie cremt sich jeden Morgen ihren gesamten Projektkörper mit hyaluronhaltiger Anti-Falten Creme ein, hat sich schon mehrfach Botoxen lassen - der fachkundige, aufmerksame Beobachter merkt das an der etwas eingeschränkten, perioralen Mimik - und sie macht regelmässige Yogaübungen, incl. Kopfstand, damit sich die Krampfadern leeren. "Stützstrümpfe haben mir meine Chefs auch verordnet, hautfarben, damit es nicht so auffällt, daß ich die tragen muss - wegen der Thrombosegefahr!", ergänzt Frau WLAN dem Reporter gegenüber - unaufgefordert.

Thrombosegefahr, Stau, Verfestigung. Das stimmt wohl alles! Denn dieses Bild beschreibt, in einer ersten kritischen Durchsicht des aktuellen Verfahrensstands, den Zustand der Hauptstadt im Hinblick auf öffentliche WLAN - Netze wohl am Besten. Das Ganze hat etwas Surreales. Etwa so, wie die DDR 40 Jahre vehement den Sozialismus aufgebaut hat und damit jeden Tag größere Erfolge feiern konnte. - Die Resultate sind gemeinhin bekannt.

Schauen wir doch einmal, völlig unbeschwert, auf die aktuellsten Entwicklungen und sezieren diese - genüsslich. Und dabei kommt folgendes heraus. Wir hatten es beinahe geahnt. Schuld sind immer die anderen. Dieses Mal ist der Unglücksrabe die "untere Denkmalschutzbehörde". Wer hätte dies gedacht? Kaum jemand kennt sie, doch plötzlich steht sie im Sch(w)einwerferlicht der unsichtbaren WLAN-Strahlung. Die UNTERE DENKMALSCHUTZBEHÖRDE - es gibt sie wirklich und das gleich vielfach geklont. In jeder Berliner Verwaltungsecke. Gleich einer vielköpfigen Hydra.
Glaubt man den Marktschreiern, dann ist die doch tatsächlich noch weitaus schlimmer, als der böse Beelze-Bub, eine Art WLAN-Pest, ein strahlenfressendes Geschöpf, das Tschernobly überlebt hat und dadurch auch im Gigahertz Bereich durch Mutation völlig resistent wurde. Denn diese verhindert, systematisch und flächendeckend, im Stadtgebiet Berlins Frau WLANs Selbstverwirklichung.
Wie? Ganz einfach: durch Reglementierung. Kein Dübel darf ohne ihr Placet ins Rote Rathaus eingetrieben werden, kein Haken an die Aussenwand - und das alles ohne Sturmsicherung? Nein, das geht gar nicht.

Und so schmelzen 170.000 € Steuergelder wie Butter in der Sonne. Und muss man eben neue Butter kaufen, wenn die alte zerronnen ist. Als Ergänzung zu den 650 eingekauften Butterpäckchen, deren 500 davon übrigens nur geliefert w/e-u/rden. Sch(w)undquote: 150 Stück oder (wer ist schnell im Kopfrechnen?) in Prozent, naaaa dämmerts?
Jetzt multipliziert man diese, Geld gewordenen, Illusionen mit Faktor 4 und schon reichts wieder eine ganze Weile für das gute Leben. Gelle?

Frau WLAN ist nun mal blond. Daher schreibt sie den kompletten Bus(s)iness - Plan nach Auftragserteilung komplett um. Change-Management nennt man das im Neusprech der New Economy des 21ten Jahrhunderts. -  Im Tiefbau hingegen, dort ist das schon länger bekannt und übrigends sehr einträglich. Dort firmiert diese Begrifflichkeit unter dem schlichten Titel: "Baubuch". Und in dieses werden, täglich, deshalb heisst es auch Tagebuch, vom "Bauleiter" alle neu entdeckten Kabel, nicht verzeichneten Mauern und eben alle sonstigen "Bauhindernisse" eingetragen, welche den Kostenvoranschlag in die Höhe treiben.

Das "Bautagebuch" ist damit ein von wenigen gelesene, besonders wertvolles Einzelexemplar, eine Art "Gutenbergbibel der Baustelle" also, welches allerdings Golddukaten scheisst. Und genau das ist es, was Tief bis Hoch die öffentliche Kohle schon immer eingebracht hat, jenseits aller vorvereinbarten Vertragsfestklauseln.

Schicksal halt. Doch wessen nur?





Berliner Zeitung: Öffentliche WLAN-Hotspots im Internationalen Vergleich


10 jähriger Alterungsprozeß oder: Das öffentliche WLAN in Berlin - Versuch einer aktuellen Verortung

Wo steht die Senatsinitiative Berlin mit öffentlichem WiFi zu versorgen, eigentlich?

Ein erster, zaghafter ad-hoc Versuch einer aktuellen Standortbestimmung. Eine kritische Analyse ist in Vorbereitung.



Links:


News: Erster Router im experimentellen, internen Probebetrieb

Wir haben den ersten Router in den ersten, derzeit noch experimentellen -nicht öffentlichen-, Probebetrieb genommen. Damit sind wir in der Lage, erste Erfahrungen zu sammeln, insbesondere was die Akzeptanz und das Handling angeht.

Ausserdem halten wir in Pecunien Ausschau nach evtl. Förderungsmöglichkeiten. Hat hier jemand mehr Wissen als wir und möchte es grosszügig mit uns tielen?

Auch Spenden sind regelhaft - wie könnte es anders sein - stets sehr willkommen! Ob hier wohl https://www.patreon.com/home in Frage kommt. Evtl. wäre auch https://www.betterplace.org/de/ spannend.  -  Danke.

Get to know Open-Mesh - A video

Dienstag, 17. Mai 2016

Challenges: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen - oder: So einfach ist alles eben nicht!

Es gibt ein kleines, feines und annähernd ähnliches Vergleichsprojekt, irgendwo "rechts" neben SanFran, im US kalfornischen Wüstenstaat: https://www.oakdaleopenmesh.org/.

Offenbar exisiteren eine Menge Herausforderungen und insbesondere die Anfangsphase eines solchen Vorhabens scheint mir, wie eigentlich zu erwarten, besonders hart und es erfordert Mut so etwas anzugehen. Hier eine Prez dazu.

Immerhin. Es werden bis zu 1.000 Clients monatlich connected und angezeigt.

Bei Oakdale handelt es sich um ein eher bedeutungsarmes Örtchen, offensichtlich mit Durchgangsverkehr, das mit ca. 17.000 Bewohnern in der Tat mit Kalowswerder, zumindest was die Einwohnerzahl angeht, vergleichbar ist. Allerdings handelt es sich in USA um eine zersiedelte Fläche, war für Berlin natürlich nicht zutrifft. - Dies weckte unser Interesse natürlich ganz besonders und wir beoachten den traffic und die weitere Entwicklung dort.

Hier der monatliche Traffic mit ca 11 Accesspoints:




Montag, 16. Mai 2016

Das neue Logo.

Sicher hat jeder Einheimische die Konturen der MierendorfINSEL im neuen Logo, ergänzt durch das WiFi Symbol bereits wieder erkannt. So also sieht das neue "Logo" aus.

internationalisation added

Today we have added "google translator internationalisation" to this blog.

So, you may read worldwie all this great and  valuable stuff in more than 60 languages, as You like and if you are interested in.

Thx for reading us! Talk about and spread the words :)

Nochmals: Zur Sicherheit

Bei aller aktuellen und teilweise auch sehr verkürzten und kurzsichtigen Medieneuphorie: die mögliche(!), gross angekündigte gesetzliche Abschaffung der Störerhaftung hat, mit größtmöglicher Sicherheit, keinen Einfluss auf das Verhalten von Cyber-Kriminellen. 

Deswegen ist ein kontrollierter Zugang zu jedem WiFi - System weiterhin sinnvoll und angezeigt. Die völlige Öffnung der Netze ist unter Sicherheitsaspekten inakzeptabel.

Im neuen Inselnetz geschieht dies durch Nutzungszugang durch einen persönlich zugewiesenen Zugangscode, der ein bestimmtes Verfallsdatum aufweist. Eine Personalisierung der Codes wird nicht (mehr) erforderlich sein. Die MAC - ID wird jedoch als Metadatum geloggt. User können damit im Einzelfall individuell geblockt werden, falls das erforderlich werden sollte und es ergeben sich wertvolle Ermittlungsansätze bei legalen Konflikten.

Da die Bandbreite reguliert werden kann, steht nicht allen alles jederzeit zur Verfügung. Die Bereitstellung vernünftiger Bandbreite wird jedoch auch das Angucken von YT-Filmchen jederzeit gestatten, ebenso SKYPE - Gespräche und natürlich auch das WHATSApp-Dingens, incl. der Telefonate.

Auch findet durch die eingesetzten Router eine strikte Trennung, fachmännisch: Isolation genannt, des öffentlichen Signals vom privaten Netz statt. Eine Ausforschung oder ein Eindringen in das private Netz wird dadurch wirkungsvoll verhindert. - Natürlich dürfen Paranoiker das alles, und das jederzeit, in Frage stellen. Sie sollten dann bitte weiterhin das leitungsgebundene Festnetz nutzen und sich hier fern halten. Auch allen  WLAN - Kommunisten erteilen wir hier eine klare Absage. Nichts ist umsonst und auch hier gilt der erste betriebswirtschaftliche Lehrsatz: "Die Ressourcen sind natürlicher Weise stets begrenzt."

Missbrauchsoptionen werden damit bereits im Ansatz wesentlich eingeengt - die Privatsphäre geschützt. Der Traffic wird mittels Cloudtrax monitorisiert, natürlich nicht die übertragenen Inhalte. - Geplant sind hier 1, 3 und 6 Monate gültige Zugangscodes. Alle länger dauernden Zeiträume erscheinen unter Sicherheits- und Anwendungsaspekten wenig sinnvoll.

Unsere Vision: Überall auf der "Insel" mit nur einer einzigen Kennung surfen!

Es ist unsere Mission, dass alle Vereinsteilnehmer mit einer persönlichen Kennung Zugriff auf alle INSELnet(t) - Hotspots haben können, um sich auf der Basis der Gegenseitigkeit verbinden zu können.
































Kann die "Muni-WiFi"-Vision jetzt verwirklicht werden? Evtl. mit open-mesh.com?

Woher kommt open-mesh.com?

Die Ursprungsidee wurde 2005 im berühmten MIT (Massachusetts Institute of Technology in  Cambridge, Massachusetts/US) mit dem ursprünglichen Roofnet (also Dachnetz) Experiment. geboren. Die Jungs dort  gründeten ein StartUp, genannt "Meraki" und hatten damit auf Anhieb grossen Erfolg. Zunächst mit dem Etikett der Philantropie versehen, änderte sich die stundentische Einstellung mit dem Eintritt ins real-business recht schnell. Knall auf Fall machten Sie nämlich aus Ihrem zunächst offenen Unternehmensansatz einen "closed Shop" und verlangten heftig kritisierte jährlich zu erneuernde Abgaben. Das tun sie noch - bis heute. Cisco hat das Unternehmen mittlerweile unter seine Fittiche gesteckt und einverleibt.

Dem wollten einige Leute nicht so ohne witeres tatenlos zusehen. So entstand open-mesh.com, als Gegenbewegung sozusagen. Doch auch hier ziehen die Preise mittlerweile deutlich an. 20 Mitarbeiter wollen eben durchgefüttert werden, auf Dauer. Auch wenn der Boss vielfacher Millionär ist. - Lt. Eigenangabe wächst die Zahl der mit der eigenen (noch) kostenfreien Admin cloudsoftware verwalteten Netze heftig. Aktuell sollen es bereits über 80.000 sein. Die Kundenkontakte gehen in die Millionen. Und die Skalierung setzt sich weiter fort.

Wer mehr Infos haben möchte, findet diese zB hier:
Read parts ofthe whole stories:

"Michael became a co-founder of NetEquality seeking to ensure that internet access was available for everyone – especially low-income communities. Originally, NetEquality was associated with Meraki, but when Meraki boosted their prices and abandoned the low-cost market, Michael decided to step in and found Open-Mesh.

Laut Linkedin.com arbeiten dort ca. 20 Personen. Der CEO wollte 2013 die Zahlen wohl noch nicht bekannt geben und schwurbelte entsprechend:

Michael: I am not sure of the exact count – we are a geographically diverse company with two separate teams in Germany and others in Italy, Canada, China, and of course, the United States.

Dave: For organizations interested in Open-Mesh, how do they know your product will work and that you’ll be around in the future?

Michael: Our sales have doubled each year for the last three years and we have just under 40,000 networks managed on Cloudtrax. Feel free to reach out in a couple months and I’ll be able to share more information on new offerings – especially regarding Cloudtrax."
"

"Open-Mesh Corporate Profile"

Open-Mesh is a low profile organization. Unlike many sites that have detailed information about their corporate officers posted on the site, Open-Mesh has none. Go over to CrunchBase and you’ll find a bare-bones company profile. There is no company page on LinkedIn and searching for Open-Mesh employees surfaces only two.

[Anm.: https://www.linkedin.com/vsearch/f?type=all&keywords=%22open-mesh .Es sind mittlerweile mehr.]

One could take this as a sign that the company is small and unstable, but when it comes to technical companies this is often times the sign that employees are pretty hard-core geeks, who spend more time coding and building, than they do marketing themselves. It seems to be the latter in the case of Open-Mesh.
Luckily, finding information on Open-Mesh President Michael Burmeister-Brown, who provided the above interview, is a little easier than finding information on employees generally – and Burmeister-Brown’s background is nothing to laugh at.
Bloomberg’s BusinessWeek tells us that Michael founded Central Point Software in 1981 where he served as President, Chief Executive Officer (CEO), and Chief Technology Officer (CTO) until 1991. Central Point would be acquired by Symantec in 1994 for $60 million.
In 1992 Michael founded another company – Second Nature Software  – and began serving as its president. This company had an environmental focus and committed all its profits to The Nature Conservancy – over $2.5 million. It appears to have closed its doors as of 2012.
Michael founded another company, NetControls.com in the mid-1990’s and in 1997 this company was acquired by Yahoo!. Michael continued at Yahoo for five years working on Yahoo’s News Ticker and Yahoo Messenger products.
He has also served as a Director of WebTrends since October 1996. I am unsure whether this position is ongoing – Bloomberg doesn’t clarify.[1]
Michael became a co-founder of NetEquality seeking to ensure that internet access was available for everyone – especially low-income communities. Originally, NetEquality was associated with Meraki, but when Meraki boosted their prices and abandoned the low-cost market, Michael decided to step in and found Open-Mesh.
Want a face to put to that name? Check out Oregon Live’s article here and scroll down the page halfway."


"Roofnet was an experimental 802.11b/g mesh network developed by the Computer Science and Artificial Intelligence Laboratory at the Massachusetts Institute of Technology (MIT). Research included link-level measurements of 802.11, finding high-throughput routes in the face of lossy links, link adaptation, and developing new protocols which take advantage of radio’s unique properties (ExOR). The software developed for this project is available free as open source."



"Our story began in 2005, when we noticed a growing gap in the education and opportunities available between kids who had WiFi at home and kids who didn’t. The digital divide was real, and we wanted to help do something about it. 

We needed to find a solution for low-income housing that was easy to deploy, easy to manage, incredibly reliable and didn’t cost a lot. Ideally, it could be installed by a housing manager or the community itself. We thought it should form itself, heal itself and just simply work. 

We met some guys from MIT with a project called Roofnet. Their solution was easy to deploy and didn’t cost a lot, but it was impossible to manage at scale. 

So we built a solution where access points would connect to a central server to report usage and get settings changes. Cloud-managed networking was born.
When the Roofnet team founded a company [Meraki] (later acquired by a much larger company [Cisco]) and pivoted to serve the enterprise exclusively, we were back at square one. 

Rather than try to find another partner, we realized we could make a bigger dent in the world if we managed the process from end to end—from hardware design to manufacturing to distribution and cloud management— and create an open platform that others could build on.

The same drive that kicked off our humble journey in 2005 continues today: build great products that just work and make enterprise-level WiFi accessible to everyone."

Was ist aktuell zu beachten?

Was gilt es aktuell zu beachten?
Solange das Gesetz nicht in Kraft getreten ist (das wird frühestens im Herbst 2016 der Fall sein), hat sich an der Rechtslage ja nichts geändert. Es sind alles nur gehypte Absichtserklärungen, welche von den mainstream Kanälen i.d.R. unreflektiert unter das Volk verteilt werden. Es wird entscheidend auf die Details im Gesetz ankommen. Abmahnungen können aktuell nach wie vor verschickt werden. Es besteht jedoch die Hoffnung, dass diese praktizierte legale Abzocke zukünftig deutlich leichter abgewehrt werden kann.


Könnte ich dann, nach der geplanten Gesetzesänderung einfach mein WLAN freigeben?
Können schon. Doch: Nein, das ist nicht sehr empfehlenswert. Und dafür gibt es, bei aller aktuellen Euphorie, gute Gründe. Denn diese am Horizont aufscheinenden Neuerungen machen die Infrastrukturen nicht sicherer, eher ist das Gegenteil der Fall, auch wenn die neuen Möglichkeiten durchaus zu begrüssen sind.

Die weltweite Schlusslichtrolle Deutschlands wird damit (versucht) zu beenden und in der WLAN-Wüste beginnt die Blütezeit der Kakteen. Doch Kakteen blühen nur kurz. Blühten sie länger, wäre das ein Novum.

Man sollte keinesfalls einfach sein WLAN zu Hause ohne Passwort oder auch mit einem öffentlich bekannt gemachten Passwort freigeben. Denn: jede/r, die/der sich mit dem heimischen WLAN verbinden kann, hat damit automatisch auch Zugriff auf alle in diesem Netz eingebundenen Geräte. Diese sind beispielsweise Kassen, Smartphones, NAS - Speichersysteme, Drucker, Scanner, Multimediageräte, Spielekonsolen, etc. und die sind, in aller Regel, aus IT-Sicht, nicht besonders gesichert, da jene sich in einem "vertrauenswürdigen Netz wähnen" - so jedenfalls dachten die Netzplaner bisher. Es war ja bis vor Tagen undenkbar, dass sich die Tore derart öffen könnten. Entsprechend wurde die bundesdeutsche WLAN - Infrastruktur darauf ausgerichtet. Daher muss man das dem Publikum bereitgestellte WLAN, sicher vom eigenen Netz trennen. Dafür gibt es bereits erprobte und fertige Lösungen. Eine davon ist eben open-mesh.com. Auch Router der Freifunk-Initative schaffen das, genau so wie Router mit einem sogenannten "Gastzugang" eine Lösung sein können. Bei letzteren sollte man allerdings ganz genau hinsehen und bei aufkommenden Unsicherheiten und Zweifeln jemanden hinzuziehen, der sich wirklich mit dem Thema professionell auskennt.


Weiter gehende Infos: https://blog.kaspersky.de/public-wifi-eight-tips/6557/

Sonntag, 15. Mai 2016

approximative Berechnungen vs Visionen/Träumereien

Kalowswerder bemisst sich, lt. den auskunftsfreudigen GoogleMaps wie folgt (breiteste Stellen)

Nord-Süd: ca. 1.570 Meter -Ost-West: ca. 1.210 Meter. Daraus errechnet sich somit eine Fläche von 1570m x 1210m =   1.899.700 Quadratmetern.

Die integrierte Polygonfunktion von GMaps zeigt uns das schon etwas genauer: 1.710.000 Quadratmeter meint der Allwissende.

Die rein rechnerische Abdeckung eines Hotspots kann im städtischen Gebiet angenommen werden im Mittel mit etwa 50 x 50 Metern, somit  2.500 Quadratmetern. Den Höhenfaktor lassen wir mal beiseite, da wir aktuell noch nicht abheben möchten.
Die Variationen von Spotreichweiten sind jedoch erheblich und von zahlreichen Faktoren, wie Bebauung, dem Wetter und der Lage und weiteren Störfaktoren abhängig. Auch benachbarte Spots können u.U. stören.

Somit wären, rein abstrakt, um eine visionäre Vollabdeckung zu erreichen, ca. 684 Inselnetz - Hotspots erforderlich. Ein Sicherheitszuschlag von 20% schadet sicher nicht, zumal die Geräte meshing fähig sind. Dies kann allerdings nur eine gröbste Überschlagsrechnung sein, verdeutlicht aber die Dimensionen der Vision :)....

Ein System-Router kostet ca.120 € -> macht ca.99.000 €. Das ist machbar, Herr Nachbar. Natürlich erleichterten Sponsoren die Anfänge. Wenn das Ding jedoch einmal angeschoben ist und vor allem die rechtlichen Hürden sicher beseitigt sind, dann wird es sehr sehr schnell zum Selbstläufer werden.


Zum Vergleich: Der Senat möchte 650 Spots für die gesamte Fläche Berlins errichten (lassen!)



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Vernetzung mittels open-mesh.com und cloudtrax.com

Die Vernetzung untereinander erfolgt durch Router von open-mesh.com und Administration unter dem freien Angebot von cloudtrax.com.

Diese Methode erlaubt eine rasche, sichere und kontrollierte Vernetzung der gesamten Insel. Administration ist von überall her möglich.

In Deutschland ist dieses System, lt. Freund Google, noch nicht oder kaum verbreitet.







Gründungsversammlung

Soll noch in 2016 statt finden. Termin wird dann hier bekannt gegeben.

Was ist das “INSELnet(t)Kalowswerder e.V." [i.G.]


    Bild aus: wikipedia.de/Verlag Julius Springer -  
     Plan "Die Bebauung der Stadt Charlottenburg bis zum Jahre 1905"


Was ist das  “INSELnet(t)Kalowswerder e.V."  [i.G.]

Das Inselnetz ist in eine Nachbarschaftsinitiative und gleichzeitig eine Community in einem. Der Aktionsbereich begrenzt sich geografisch auf natürliche Weise auf Kalowswerder [ = Mierendorffinsel, Inselteil von Berlin - Charlottenburg] mit seinen ca. 15.000 Einwohnern. Die Mitgliedschaft steht jedoch allen natürlichen bzw. juristischen Personen offen.


Welchen Nutzen bringt das  “INSELnet(t)Kalowswerder e.V."  [i.G.] und wem?
Nutzen bringt das  “INSELnet(t)Kalowswerder e.V."  [i.G.] allen Mitgliedern vor allem durch:
  • Aufklärungs- und Bildungsmassnahmen über moderne Kommunikationsmöglichkeiten und deren Fortentwicklung
  • Fachkompetente Hilfestellung bei der Einrichtung und Absicherung insbesondere von WLAN - Netzwerken
  • Einrichtung und Betrieb eines gegenseitigen, kostenfreien Kommunikationsnetzes für alle Mitglieder
  • Herausgabe eines “newsletters”
  • Aufbau und Errichtung eines eigenen Informationsservers und Verbreitung regional bezogener hilfreicher Informationen für die Gesamtbevölkerung ist vorgesehen

Wie werde ich Mitglied?
Entsprechend der Satzung erfolgt die Beantragung der Mitgliedschaft als stimmberechtigtes natürliches oder juristisches Mitglied durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber und Zahlung des jährlichen Beitrags. Als nicht stimmberechtigtes Mitglied alternativ auf elektronischem Weg durch Zahlung eines monatlichen Mindestbeitrags, gem. geltender Beitragsordnung. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, erlischt jede Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug ohne gesonderte Erklärung. Sie kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, neu begründet werden.


Was kostet die Mitgliedschaft?
Da das  “INSELnet(t)Kalowswerder e.V."  [i.G.] von Beginn an selbstlos und gemeinnützig arbeitet und einen solchen behördlichen Anerkennungsstatus anstrebt, beträgt der jährliche Beitrag 12 €.


Können Sie Spendenquittungen ausstellen?
Nach ggf. erfolgter behördlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird der Verein auch Spendenquittungen ausstellen können. Aktuell ist das -aus Rechtsgründen- leider noch nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.


Kontaktadresse
10589 Berlin
e-mail
FON
http://inselnetz.blogspot.de

Samstag, 14. Mai 2016

? 2 Arten der Mitgliedschaft ?

1.) stimmberechtigte natürliche und Mitglieder
2.) nicht stimmberechtigte "Schnuppermitglieder"

Wir hoffen, daß aus vielen Schnuppermitgliedern eines Tages dauerhafte Mitglieder werden.


5 Netzsegmente [N, O, S, W, M]

In jedem Netzsegment können bis zu 2.000 Vouchers aktiviert sein, somit total 10.000. Alle Vouchers sind in allen Netzsegmenten gültig.




Freitag, 13. Mai 2016

SPON: BGH-Urteil zu Filesharing: WLAN-Betreiber haftet nicht für illegale Uploads seiner Gäste

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-zu-filesharing-wlan-betreiber-haftet-nicht-fuer-gaeste-uploads-a-1092052.html

BGH Urteil vom 12.05.2016 u.a. zur Störerhaftung: keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2016&Sort=3&nr=74637&pos=0&anz=87

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 87/2016
Bundesgerichtshof zur Haftung wegen Teilnahme
an Internet-Tauschbörsen 

Urteile vom 12. Mai 2016 - I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 44/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst.

Die Klägerinnen in den Verfahren I ZR 272/14, I ZR 1/15 und I ZR 44/15 haben die Verwertungsrechte an verschiedenen Filmwerken inne. Sie nehmen die jeweiligen Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung der jeweiligen Filmwerke im Wege des "Filesharing" über ihren Internetanschluss teils auf Schadensersatz (600 € je Filmtitel) sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, die sie im Verfahren I ZR 272/14 und I ZR 1/15 nach einem Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 10.000 € auf 506 € sowie im Verfahren I ZR 44/15 nach einem Gegenstandswert der Abmahnung in Höhe von 30.000 € auf 1.005,40 € veranschlagen. Das Berufungsgericht hat die Klage in den Verfahren I ZR 272/14 und I ZR 1/15 wegen des begehrten Schadensersatzes in Höhe von 600 € für begründet erachtet und die Beklagten zudem in allen drei Verfahren zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 130,50 € verurteilt. Das Landgericht hat angenommen, der Gegenstandswert der vorgerichtlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadensersatzes, mithin vorliegend auf 1.200 €.

Auf die Revision der Klägerinnen hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Landgerichts aufgehoben und die Sachen zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Das Landgericht ist zu Unrecht davon ausgegangen, der Gegenstandswert der anwaltlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des anzunehmenden Lizenzschadens. Vielmehr ist der Gegenstandswert der Abmahnung in Fällen der vorliegenden Art nach dem Interesse der Klägerinnen an der Unterbindung künftiger Rechtsverletzungen unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Die vom Landgericht vorgenommene schematische Bemessung des Gegenstandswerts wird dem Umstand nicht gerecht, dass die zukünftige Bereitstellung eines Werks in einer Internet-Tauschbörse nicht nur die Lizenzierung des Werks, sondern seine kommerzielle Auswertung insgesamt zu beeinträchtigen droht. Die hiernach für die Bemessung des Gegenstandswerts erforderlichen tatsächlichen Feststellungen - etwa zum wirtschaftlichen Wert des verletzten Rechts, zur Aktualität und Popularität des Werks, zur Intensität und Dauer der Rechtsverletzung sowie zu subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers - hat das Landgericht bislang nicht getroffen.

Die Klägerin im Verfahren I ZR 43/15 macht geltend, Inhaberin der Rechte an einem Computerspiel zu sein. Sie nimmt den Beklagten wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Computerspiels über seinen Internetanschluss auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch, die sie nach einem Gegenstandswert von 30.000 € auf 1.005,40 € veranschlagt. Vor dem Amtsgericht hatte die Klage in Höhe eines Betrages von 39 € Erfolg. Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von insgesamt 192,90 € verurteilt. Auch hier hat das Landgericht angenommen, der Gegenstandwert der vorgerichtlichen Abmahnung belaufe sich stets auf das Doppelte des erstattungsfähigen Lizenzschadensersatzes, mithin vorliegend auf 2.000 €.

Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof aus den vorgenannten Gründen das Urteil des Landgerichts ebenfalls aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Klägerinnen im Verfahren I ZR 48/15 sind führende deutsche Tonträgerherstellerinnen. Sie nehmen den Beklagten als Inhaber eines Internetanschlusses wegen der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung von 809 Audiodateien auf Schadensersatz sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte hat die Aktivlegitimation der Klägerinnen, die Richtigkeit der Ermittlungen sowie seine Täterschaft bestritten. Er hat darauf verwiesen, dass auch seine Ehefrau und seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder Zugriff auf die beiden im Haushalt genutzten Computer mit Internetzugang gehabt hätten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat den Beklagten bis auf einen Teil der Abmahnkosten antragsgemäß verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beklagten im Wesentlichen zurückgewiesen. Das Berufungsgericht hat zu Recht angenommen, dass der Beklagte für die öffentliche Zugänglichmachung der Musikaufnahmen über seinen Internetanschluss haftet. Das Berufungsgericht hat nach Durchführung der Beweisaufnahme zu Recht angenommen, die Ehefrau des Beklagten scheide als Täterin aus. Der Beklagte hat weiter nicht hinreichend konkret dazu vorgetragen, dass seine Kinder ernsthaft als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen.
Die Klägerin im Verfahren I ZR 86/15 ist Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film "Silver Linings Playbook". Sie hat von der Beklagten als Inhaberin eines Internetanschlusses wegen der unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachung des Werks den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 755,80 € verlangt. Die Beklagte hat eingewandt, ihre in Australien lebende Nichte und deren Lebensgefährte hätten anlässlich eines Besuchs mithilfe des ihnen überlassenen Passworts für den WLAN-Router die Verletzungshandlung begangen. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt.
Der Bundesgerichtshof hat das die Klage abweisende Urteil des Amtsgerichts wiederher-gestellt. Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts haftet die Beklagte nicht als Störer wegen von ihrer Nichte und deren Lebensgefährten begangener Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung. Als Grund für die Haftung kam vorliegend nur in Betracht, dass die Beklagte ihre Nichte und deren Lebensgefährten nicht über die Rechtswidrigkeit der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen belehrt hat. Der Beklagten war eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses nicht zumutbar. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.
Vorinstanzen:
I ZR 272/14
AG Bochum - Urteil vom 16. April 2014 - 67 C 4/14
LG Bochum - Urteil vom 27. November 2014 - I-8 S 9/14
I ZR 1/15
AG Bochum - Urteil vom 26. März 2014 - 67 C 3/14
LG Bochum - Urteil vom 27. November 2014 - I-8 S 7/14
I ZR 43/15
AG Bochum - Urteil vom 8. Juli 2014 - 65 C 81/14
LG Bochum - Urteil vom 5. Februar 2015 - I-8 S 17/14
I ZR 44/15
AG Bochum - Urteil vom 3. Juni 2014 - 65 C 558/13
LG Bochum - Urteil vom 5. Februar 2015 - I-8 S 11/14
I ZR 48/15
LG Köln - Urteil vom 20. November 2013 - 28 O 467/12
OLG Köln - Urteil vom 6. Februar 2015 - 6 U 209/13, juris
I ZR 86/15
AG Hamburg - Urteil vom 8. Juli 2014 - 25b C 887/13
LG Hamburg - Urteil vom 20. März 2015 - 310 S 23/14
Karlsruhe, den 12. Mai 2016
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

Zeitschiene für den Wegfall der Störerhaftung

Schaun mer mal....


....könnte der Bundestag das Gesetz im Juni 2016 beschließen.

Nach der Zustimmung des Bundesrats und der Unterschrift des Bundespräsidenten könnte es dann im Herbst (Oktober? 2016) in Kraft treten.

Gesetzesentwurf


"Zwar könne der Anbieter eines Hotspots keine Abmahnung mehr erhalten, müsse jedoch auf richterliche Anordnung einen Nutzer sperren, wenn dieser Gesetzesverstöße wie Urheberrechtsverstöße begehe, sagte Jarzombek. Damit werde auch eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. In diesem Punkt unterscheide sich das Gesetz von einem Entwurf der Opposition, der von der Koalition abgelehnt worden war. Die Opposition hatte die Anbieter auch von Unterlassungsansprüchen ausnehmen wollen."

Im Inselnetz könnte man User ohne Probleme und gezielt "für alle Ewigkeiten" aussperren. Somit wird auch diese Forderung problemfrei erfüllt werden können.


Eine Vorschaltseite mit Code-Eingabe wird es dennoch geben, da sich die Router in Vereinseigentum befinden werden und nur Mitglieder darauf Zugriff haben. Damit bauen wir eine lokale Community auf. Der Verein kümmert sich um Beratung, Ipdatse und ggf. Austausch der technischen Einrichtungen und unterhält Bildungsangebote. Er wird selbstlos tätig sein, i.S. der AO.