Sonntag, 22. Mai 2016

Damoklesschwert: Sperrverfügung und/oder Unterlassungsanspruch

Nein, falsch gedacht, das Bild steht eben nicht auf der verkehrten Kante.


Es kommt nämlich immer auf die Sichtweise an. Denn  genau so stellt sich die Lage aktuell dar. Sollte §8 des Telemediengesetzes nur halbherzig modernisiert werden, dann wird das mit den "freien Netzen", wieder mal nichts werden.


Grund dafür ist die "german angst", auf Unterlassung verklagt zu werden, auch wenn Splashpage, Login und Rechtserklärung fallen wirklich sollten.


Experten zufolge muss in das Gesetz eine Klausel, welche in diesem Rechtssegment, eine Unterlassungsverfügung ausschliesst.


So lange das so ist, wird unser Seelöwe im Zoologischen Garten Berlins weiterhin schräg gucken.


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