Freitag, 13. Mai 2016

Gesetzesentwurf


"Zwar könne der Anbieter eines Hotspots keine Abmahnung mehr erhalten, müsse jedoch auf richterliche Anordnung einen Nutzer sperren, wenn dieser Gesetzesverstöße wie Urheberrechtsverstöße begehe, sagte Jarzombek. Damit werde auch eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. In diesem Punkt unterscheide sich das Gesetz von einem Entwurf der Opposition, der von der Koalition abgelehnt worden war. Die Opposition hatte die Anbieter auch von Unterlassungsansprüchen ausnehmen wollen."

Im Inselnetz könnte man User ohne Probleme und gezielt "für alle Ewigkeiten" aussperren. Somit wird auch diese Forderung problemfrei erfüllt werden können.


Eine Vorschaltseite mit Code-Eingabe wird es dennoch geben, da sich die Router in Vereinseigentum befinden werden und nur Mitglieder darauf Zugriff haben. Damit bauen wir eine lokale Community auf. Der Verein kümmert sich um Beratung, Ipdatse und ggf. Austausch der technischen Einrichtungen und unterhält Bildungsangebote. Er wird selbstlos tätig sein, i.S. der AO.

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